Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
Immer mehr gefährdete Einzelpersonen und auch Waffenträger, die für berufliche Zwecke einen Waffenschein nach Deutschem Waffenrecht besitzen erhalten als behördliche Auflage die regelmäßige Teilnahme an einer „Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen“ oder auch kurz genannt: „Verteidigungsschiessen“.
Buchen können Sie Ihre Teilnahme hier!
Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
Immer mehr gefährdete Einzelpersonen und auch Waffenträger, die für berufliche Zwecke einen Waffenschein nach Deutschem Waffenrecht besitzen erhalten als behördliche Auflage die regelmäßige Teilnahme an einer „Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen“ oder auch kurz genannt: „Verteidigungsschiessen“.
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