Das deutsche Waffenrecht fordert gesetzlich die Beaufsichtigung des Schießbetriebs auf zugelassenen Schießstätten. In unserem eintägigem Lehrgang unterziehen Sie sich der Fortbildung zum Schießleiter und erhalten so alle notwendigen rechtlichen und praktischen Grundlagen zur Ausübung der Standaufsicht auf Schießständen.
Zur Teilnahme ist ein Nachweis der Waffensachkunde notwendig (muss nicht von uns erworben sein), die in Kopie zum Lehrgang mitgebracht werden kann. Darüber hinaus müssen Sie ein digitales Passbild zur Ausstellung eines Schießleiterausweises vor dem Lehrgang einreichen. Neben dem Ausweis wird Ihnen ein Stempel ausgehändigt, der fortlaufend nummeriert ist (Nummer des ausgebildeten Schiessleiters).
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